Leistungen

 

 

- Qualitätssicherungseinsätze nach § 37 Abs.3, SGB XI

- Schulungen für pflegende Angehörige

- haushaltsnahe Dienstleistungen/ Enlastungsleistungen

- Verhinderungspflege häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson stundenweise und tageweise .

-24 Stunden Beatmung /Intensivpflege zu Hause
Beatmung und Versorgung im häuslichen Bereich ab 4 Stunden bis rund um die Uhr.  Gesetzliche Vorlagen ermöglichen bei bestimmten Voraussetzungen die Kostenübernahme durch Krankenkassen und Pflegekassen. Wir beraten und unterstüzen Sie gerne bei der Kostenübernahme.

 

Die 24 Stunden Versorgung beinhaltet alle notwendigen Leistungen
der medizinischen Behandlungpflege nach SGB V
wie z. B. Medikamentengabe, Injektionen, Verbandswechsel uvm.

Medizinische Leistungen werden nach einer Verordnung durch den behandelnden Arzt und  Genehmigung der Krankenkasse von dieser übernommen.

sowie Leistungen der Grundpflege nach SGB XI
z. B. Hilfe bei der Körperpflege, beim Toilettengang uvm.

SGB XI Leistungen können bis zur Höhe des gewährten Pfegegrades mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

 

“Der Mensch im Mittelpunkt unseres Handelns”
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