Leistungen
Wir nehmen uns die Zeit zum Zuhören, für den Patienten und auch für dessen Angehörige. Denn nur so können wir eine optimale Versorgung und die bestmögliche Unterstützung gewährleisten. Gerne helfen wir Ihnen bei der Abwicklung der Kostenübernahme mit z. B. Kranken-, Pflegekassen und Sozialamt.
Wir sind bestrebt, Ihre Belastungen so gering wie möglich zu halten.
Wir beraten Sie gerne und unverbindlich!
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Qualitätssicherungseinsätze
nach § 37 Abs.3, SGB XI
- Haushaltshilfe und
Kinderbetreuung z.B. bei Risikoschwangerschaften,
Krankenhaus- oder Kuraufenthalten.
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hauswirtschaftliche Versorgung im Alter, bei Krankheit
oder Behinderung, um ein eigenverantwortliches Leben in der
gewohnten Umgebung zu führen.
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Verhinderungspflege häusliche Pflege bei Verhinderung
der Pflegeperson stundenweise bis max. 28 Tage im Jahr.
-24
Stunden Beatmung /Intensivpflege zu Hause
Beatmung und Versorgung im
häuslichen Bereich ab 4 Stunden bis rund um die Uhr.
Gesetzliche Vorlagen ermöglichen bei bestimmten
Voraussetzungen die Kostenübernahme durch Krankenkassen und
Pflegekassen. Wir beraten Sie gerne zum Ablauf der
Kostenübernahme.
Die 24 Stunden Versorgung
beinhaltet alle notwendigen Leistungen
der medizinischen
Behandlungpflege nach SGB V
wie z. B. Medikamentengabe,
Injektionen, Verbandswechsel uvm.
Medizinische Leistungen werden nach einer Verordnung durch den behandelnden Arzt und Genehmigung der Krankenkasse von dieser übernommen.
Leistungen der Grundpflege nach
SGB XI
wie Hilfe bei der Körperpflege, beim Toilettengang, bei der
Zubereitung einer Mahlzeit, beim Verlassen des Bettes oder
der Wohnung, Mobilisation, Reinigungder Wohnung usw. Für
die Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse ist eine
vorherige Einstufung in die entsprechende Pflegestufe
notwendig.